Die Menschen müssen arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Es gibt unzählig viele verschiedene Berufe. Doch jeder Beruf bringt Gefahren mit sich. Doch gegen solche Fälle ist der Arbeitnehmer versichert.

Fernfahrer sind vor Gefahren ihres Jobs nicht sicher. Laut Statistik passieren bundesweit, jährlich 2,4 Millionen Verkehrsunfälle. Dachdecker müssen jeden Tag hoch hinaus. Sie müssen die schweren Ziegel tragen und nebenbei noch auf dem Dach balancieren. Im schlimmsten Falle verlieren sie das Gleichgewicht und stürzen in die Tiefe. Allerdings können sie sich auf dem Dach sichern, doch die meisten tun es nicht, weil das Seil eine Stolperfalle darstelle. So gehen sie ein großes Risiko ein und spielen jeden Tag mit ihrem Leben.

Die Berufsgenossen haben dafür Sorge zu tragen, dass in einem Betrieb die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Sie überprüfen auch, ob dort Feuerlöscher, ein Fluchtplan und Sonstiges vorhanden ist, wenn es mal gebraucht wird.

Was tut man nun, wenn man auf der Arbeit einen Unfall hat?
Man geht nicht zu seinem Hausarzt, sondern muss den Durchgangsarzt aufsuchen, da er über eine unfallmedizinische Ausbildung verfügt und spezielle Kenntnisse in der Sparte besitzt. Die Zehn Euro Praxisgebühr, so wie auch die Zuzahlung der Medikamente, wenn nötig, entfällt. Dann muss die Berufsgenossenschaft über die Situation benachrichtigt werden, wenn man mindestens drei Tage krankgeschrieben wird. Bei schwerwidrigeren Folgen, weshalb der Arbeitnehmer längere Zeit beruflich ausfällt, kümmert sich die Berufsgenossenschaft um die baldige berufliche Wiedereingliederung. Ist das Unfallopfer nicht in der Lage die Arbeit seines alten Arbeitsplatzes weiter durchzuführen, wird in demselben Betrieb ein anderer gleichwertiger Platz gesucht, sodass der Arbeitnehmer sich finanziell nicht verschlechtert. Wenn es sein muss, wird für den Arbeitnehmer eine Fortbildung in dem Bereich übernommen.

Doch ist der Arbeitnehmer an dem Arbeitsunfall selbst schuld, weil er beispielsweise alkoholisiert war, während der Arbeit auf dem Bau und sich deswegen verletzt hat, dann zahlt die Berufsgenossenschaft keinen Cent.