Zieht sich ein Berufsschüler im Sportunterricht eine Verletzung zu, dann ist von einem Sportunfall die Rede. Ob ihn ein Ball unpassend trifft, er stürzt oder vom Schwebebalken bzw. Reck fällt, springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und zahlt die Behandlungskosten und wenn nötig noch mehr.

Bei Berufssportlern ist ein Sportunfall keine Seltenheit. Sie sind ständig am Trainieren, damit sie für das nächste Spiel gut gewappnet sind. Oft kommt es vor, dass sie sich einen Bänderriss zuziehen und deshalb länger ausfallen, was natürlich für die Mannschaft schlecht ist. Auch während des Spiels kommt es oft zu Unfällen. Die gegnerische Mannschaft kämpft für ihr Team und für ihren Gewinn. Im Gerangel um den Ball, treten die anderen Spieler mit den Füßen oder stellen ein Bein, das alles aber ohne Absicht jemanden zu verletzen. Es gehört zum Spielalltag unabsichtlich von einem gegnerischen Spieler verletzt zu werden, daher haben sie keinen Anspruch auf Schadensersatz. Jedoch kommt es auch des Öfteren zu Verletzungen, die von gegnerischen Spielern verursacht werden, weil sie die Regeln nicht beachten. Der verletze Spieler hat in dem Falle das Recht, von dem Gegner Schadenersatz zu verlangen.

Doch nicht nur beim Fußballspielen kann man sich verletzen, sondern auch während anderer Sportarten. So ist ein Sportler, der auf das Sprungbrett sprang, welches durch das Gewicht des Sportlers kaputt ging, so hoch gesprungen, dass er mitten auf dem Tisch der Jury landete. Viel zu oft bekommen Spieler bei einem Turnier den Ball in die Weichteile, was bestimmt sehr schmerzhaft ist.

Auch beim Boxkampf wird mit harten Fäusten geschlagen und am Ende der zwölf Runden sehen die Boxer schon etwas angeschlagen aus. Blaues Auge, Schnittwunden, Kratzer und Blutergüsse tragen sie am Ende des Kampfes davon. Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Boxer nach dem Kampf mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus kam. Aber das ist eben derer Berufsrisiko.